KURZNARKOSE

Sedierung bei Endoskopischen Untersuchungen

Grundsätzlich können Magen- wie Darmspiegelungen auch ganz ohne Sedierung durchgeführt werden.
Da jedoch nicht jeder Patient eine solche Untersuchung gleich gut toleriert, kann eine „Schlafspritze“ zur Verbesserung des Patientenkomforts sinnvoll sein bzw. die Untersuchung bei sehr empfindsamen Menschen überhaupt erst möglich machen.

Nicht nur die Angst vor der Untersuchung wird durch intravenöse Gabe von Medikamenten vor und während der Untersuchung minimiert. Durch intravenöse Gabe von Sedierungsmitteln ermöglichen wir fast immer eine schmerzfreie, gut verträgliche und zugleich qualitativ aussagefähige Untersuchung, da die Endoskopie nicht durch Patientenreaktionen (z.B. Würgen bei der Magenspiegelung) erschwert wird.

Heute entscheiden sich fast alle Patienten für eine solche intravenöse Sedierung, für die wir das Medikament Propofol benutzen. Für die Endoskopie reicht eine kurze Sedierung aus, bei der das Bewusstsein ausgeschaltet ist, der Patient aber noch selbst atmet.
Propofol ist ein kurzwirksames Narkosemittel, das in die Vene („intravenös“) gespritzt und so dosiert wird, dass die normalen Funktionen wie Atmung und Kreislauf unbeeinträchtigt bleiben. Seine Wirkung tritt rasch ein, und der Patient wacht nach der Untersuchung innerhalb weniger Minuten wieder auf.

Alle in der Endoskopie tätigen Ärzte besitzen umfangreiche intensivmedizinische Erfahrungen, um eventuelle Komplikationen zu beherrschen. Alle nicht-ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Durchführung der Sedierung, der Überwachung und Nachsorge beteiligt sind, nehmen regelmäßig an strukturierten Fortbildungsprogrammen teil. Während einer Endoskopie unter Propofol werden Sie somit dauerhaft von speziell geschultem und qualifiziertem Personal überwacht. Der Patientenmonitor misst kontinuierlich Herzfrequenz, Blutdruck und den Sauerstoffgehalt im Blut.

Nach der Sedierung fühlen sie sich in der Regel sehr gut, sollten aber dennoch durch eine Begleitperson nach Hause gebracht werden. Sie dürfen 12 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, insbesondere kein Fahrzeug führen, keine komplexen Maschinen bedienen, keinen Alkohol trinken und keine wichtigen und rechtlich bindenden Entscheidungen treffen. Die Arbeitsfähigkeit ist in der Regel am nächsten Tag wieder voll gegeben.

Wenn Sie etwas nicht verstanden haben oder wenn Sie weitere Fragen haben, dann trauen Sie sich bitte, diese zu stellen. Schließlich geht es um Ihr Vertrauen in die Untersuchung und um Ihre Sicherheit.